Serviceliste
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Fahrerlaubnisklasse BListenelement 1
- Mindestalter 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge bis 3500kg
- Fahrer und bis zu 8 Personen
- Anhänger von 750kg
- Eingeschlossen der Fahrerlaubnisse: AM, L, T
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Fahrerlaubnisklasse BF17Listenelement 2
- Mindestalter 17 Jahre
- nur in Begleitung von zugelassenen Begleitpersonen (nähere Infos bei uns!)
- Kraftfahrzeuge bis 3500kg
- Fahrer und bis zu 8 Personen
- Anhänger von 750kg
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Fahrerlaubnisklasse B AutomatikListenelement 3
- Mindestalter 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge bis 3500kg
- Fahrer und bis zu 8 Personen
- Anhänger von 750kg
- Nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe (Ausnahme: B197)
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Fahrerlaubnisklasse B96Listenelement 4
- Schlüsselzahl zur Berechtigung zum Führen von Kombinationen über 750kg
- Kombination von nicht mehr als 4250kg
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Fahrerlaubnisklasse B196
- Schlüsselzahl
- Kräfträder bis 125cm³
- max. 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
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Fahrerlaubnisklasse B197
- Schlüsselzahl für Inhaber des B Automatik
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Schaltgetriebe in Deutschland, Entfall der Schlüsselzahl B78
- Verknüpfung mit der B Automatik Ausbildung möglich (Prüfung auf Automatikfahrzeug mit anschließender EIntragung der 197)
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Fahrerlaubnisklasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
Krafträder:
- bis 125cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- mehr als 45km/h
- mehr als 50cm³
- bis 15 kW
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Fahrerlaubnisklasse A2
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- Grundfahrzeug darf nicht mehr als 70 kW haben vor Drosselung
- Nach Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist ein praktischer Aufstieg möglich
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Fahrerlaubnisklasse A
- Mindestalter:
24 Jahre (Direktzugang)
21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
20 Jahre (Krafträder bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2)
Krafträder:
- mehr als 45km/h
- mehr als 50cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- mehr als 45km/h
- mehr als 50cm³
- mehr als 15 kW
- Nach Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist ein praktischer Aufstieg möglich